Für neue Grundrechte in Europa
Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Regierungen der EU-Mitgliedstaaten
Hier könnt Ihr den Appell unterzeichnen: „Für neue Grundrechte in Europa“……….
Wir fordern sechs neue Grundrechte
Ein Verfassungskonvent soll die Charta der Grundrechte der Europäischen Union um folgende Grundrechte erweitern:
Artikel 1 – Umwelt
Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben.
Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung
Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten.
Artikel 3 – Künstliche Intelligenz
Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen.
Artikel 4 – Wahrheit
Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen.
Artikel 5 – Globalisierung
Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.
Artikel 6 – Grundrechtsklage
Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.
Warum wir jetzt sechs neue Grundrechte für Europa brauchen
Die entscheidende Passage in Ferdinand von Schirachs neuem Buch „Jeder Mensch“ ist nur wenige Sätze lang: Es sind sechs neue Grundrechte. Sie haben die Kraft , unsere Gesellschaft nachhaltig zum Besseren zu wenden, wenn wir es wollen.
Ein Beitrag von Bijan Moini (Übernahme von netzpolitik.org)
Bijan Moini ist Mitglied des Vorstands der Stiftung Jeder Mensch e. V., die gerade die Initiative JEDER MENSCH für neue Grundrechte in Europa startet. Er hat mit zwei anderen Rechtsanwälten einen kurzen Kommentar zu den hier vorgestellten Grundrechten verfasst.
In meinem Hauptberuf bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte führe ich gerade mehrere Verfahren gegen die Verarbeitung von Fluggastdaten durch die Polizei. Die sogenannte PNR-Richtlinie erlaubt es dem Bundeskriminalamt, in den Daten aller Passagiere internationaler Flüge nach „Mustern“ zu suchen. Dadurch sollen „bislang unbekannte Verdächtige“ entdeckt werden, also Menschen, die noch nie auffällig wurden, geschweige denn sich etwas haben zuschulden kommen lassen.
Eine Evaluation der Europäischen Kommission hat ergeben, dass mindestens eine Polizeibehörde eines EU-Mitgliedstaats Personen bereits dann als verdächtig behandelt, wenn ihr „Gepäck nicht zur Dauer des Aufenthalts und ihrem Reiseziel passt“. Wer auf diese Weise markiert wird, kann überwacht, festgehalten, befragt, durchsucht werden.
Dass auf die wachsenden Datensätze Machine-Learning-Algorithmen angewendet werden, ist nur eine Frage der Zeit. Vielleicht passiert es auch schon. Bereits seit längerem wird auf EU-Ebene diskutiert, dieses Überwachungssystem auf Züge, Busse und Fähren zu erweitern. Was spricht dann noch gegen die Überwachung privater PKWs oder gar von Bewegungsdaten über Mobilfunkgeräte?
In unseren Gerichtsverfahren versuchen wir, Maßstäbe für solche Überwachungsinstrumente zu entwickeln, damit sie irgendwie akzeptabel sind. Wir tragen vor, dass sie transparent sein müssen und ihre Entscheidungen überprüfbar, dass sie eine sehr hohe Gewähr für die Richtigkeit ihres Outputs bieten müssen und überhaupt nur eingesetzt werden dürfen zur Bekämpfung von ganz herausragenden Straftaten, für die Fliegen außerdem typisch ist.
In der Grundrechte-Charta fehlt etwas
Diese Maßstäbe müssen wir uns leider selbst ausdenken. Denn die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta), an der sich EU-Recht messen lassen muss, schweigt zum Umgang mit Algorithmen.
Sie schweigt auch zur Zerstörung unserer Umwelt. Sie sagt nichts zur Manipulation von Menschen auf Grundlage von Persönlichkeitsprofilen. Nichts zu lügenden Politiker:innen. Sie schweigt zur Ausbeutung von Menschen, deren Arbeit in von uns genutzte Produkte und Dienstleistungen fließt. Und wenn ein Mitgliedstaat Garantien aus der Charta systematisch verletzt, bietet sie keine Möglichkeit, dagegen vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu ziehen.
Zugegeben: Die Welt entwickelt sich wahnsinnig schnell. Als die Mütter und Väter der Charta vor etwas mehr als zwanzig Jahren über die Grundrechte berieten, war nicht alles absehbar, was uns heute beschäftigt. Nun türmen sich die Herausforderungen vor uns und es fehlt überall an Orientierung. Ich meine nicht den inneren Kompass, den hat jede:r zur Hand; sondern Ziele, nach denen wir alle streben, denen wir uns alle verschreiben wollen. In seinem Buch „Jeder Mensch“ formuliert Ferdinand von Schirach sechs neue Grundrechte, die genau das bieten würden. Er nennt sie Utopien.
Das trifft es sehr gut. Denn natürlich schaffen Rechte keine Wirklichkeit. Sie erfüllen sich nicht von selbst. Sie formulieren nur, wie etwas sein soll. Aber weil sie eben Rechte und nicht nur Worte in einem Gastbeitrag sind, steckt in ihnen große Kraft. Rechte ermächtigen die Zivilgesellschaft dazu, ihnen an der Politik vorbei Geltung zu verschaffen. Und zwar, indem wir sie einklagen. Jenseits von Lobbyeinflüssen, falschen Kompromissen und technischem Unvermögen.
Ein Bild der Zukunft, das wir gern betrachten
Aber um all das geht es an dieser Stelle noch nicht. Jetzt geht es darum, zu sechs der größten Herausforderungen unserer Zeit überhaupt etwas zu regeln. Und zwar etwas, das in die Zukunft weist. Etwas, das jede:r versteht. Das ein Bild von unserer Zukunft zeichnet, das wir gern betrachten. Nach dem wir streben wollen.
Manche mögen sagen, wir sollten uns besser auf die Umsetzung des bestehenden (Verfassungs-)Rechts konzentrieren. Es liege genug im Argen, ob beim schändlichen Verhalten der EU und ihrer Mitgliedstaaten gegenüber Geflüchteten oder beim Umgang mit Rassismus oder anderen Formen der Diskriminierung. Neue Rechte seien nur Kosmetik, Gewissensberuhigung. Doch erstens schließt das eine das andere nicht aus. Wir können (und müssen) geltendes Recht durchsetzen und gleichzeitig neues Recht für neue Herausforderungen setzen. Und zweitens würde dieser Vorwurf Grundrechten nicht gerecht. Dass sie nicht nur Kosmetik sind, zeigen die unzähligen Menschen überall auf der Welt, die sich vor Gericht auf sie berufen und dadurch ihre Länder, manchmal sogar die Welt verändern.
In den Verfahren gegen die Fluggastdatenverarbeitung könnten wir Artikel 2 und 3 sehr gut gebrauchen. Die Klimabewegung hätte mit Artikel 1 ein mächtiges Instrument für Klagen gegen Kohlekraftwerke und CO2-Verbrauch. Mit Artikel 4 könnten wir Lügen in der Politik bekämpfen, mit Artikel 5 Menschen helfen, die ihre Klagen gegen deutsche Unternehmen nicht selbst vor unsere Gerichte bringen können. Und mit Artikel 6 könnten wir Verletzungen der richterlichen Unabhängigkeit durch europäische Regierungen anklagen. Rechte wirken, wenn es effektive Verfahren zu ihrer Durchsetzung gibt. Und trotz aller Mängel waren unsere Verfahren noch nie so effektiv wie heute.
Wer sich den oben genannten Grundrechten anschließen möchte, kann sich per Unterschrift zu ihnen bekennen. Wir starten mit dieser Bewegung in Deutschland, wollen aber schrittweise Menschen aus allen EU-Mitgliedstaaten für sie gewinnen.
Mit ihrer Unterstützung im Gepäck möchten wir die Politik dazu bewegen, in einem Verfassungskonvent über diese und vielleicht noch weitere Grundrechte zu beraten und sie in Kraft zu setzen. Abzuwarten, bis die Politik selbst zu einer Überarbeitung der Charta aufruft, ist keine Option. Wir brauchen Orientierung. Und zwar jetzt. Wir brauchen sechs neue Grundrechte für Europa.