in den Wandel-Hallen (1.OG) des Kunstverein Reutlingen,
Eberhardstraße 14, Reutlingen
Seit der Einführung des bundesweiten Gedenktags 1996 lädt eine Gruppe von zivilgesellschaftlich engagierten Personen und Institutionen in Reutlingen jährlich zum Gedenken ein. Im Zentrum des Gedenkens 2024 steht die Opfergruppe der sogenannten „Asozialen“, die erst 2020 eine Anerkennung als Opfergruppe durch den deutschen Bundestag erfahren hat.
Schülerinnen und Schüler der Geschichts-AG des Kepler-Gymnasium stellen Lebensgeschichten einzelner Verfolgter aus dem Raum Reutlingen vor. Neben Wissensvermittlung zur Opfergruppe gibt ein kreativer Beitrag Einblick in die schon in den damaligen Schulbüchern vermittelte Ideologie der NS-Zeit, um sich dann Hoffnungsbildern zuzuwenden. Das Gedenken wird gerahmt von Musik und schließt mit einer kurzen christlichen Liturgie. Die Veranstaltung ist inklusiv und barrierefrei.
Am 20. Oktober fand auf Einladung der drei Bündnispartner Architektenkammer Baden-Württemberg, Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBA’27) sowie Landesverband Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg eine Landespressekonferenz statt. Nachfolgend dazu eine Medieninfo sowie ein Positionspapier zum Download.
Bündnis aus Architektenkammer, IBA’27 und Mieterbund BW legt Vorschlag für ein befristetes, soziales Konjunkturprogramm vor
Zinsfreie und zinsermäßigte Darlehen als wirksame Förderinstrumente
Ohne gemeinwohlorientierten Wohnungsbau weitere Destabilisierung der Demokratie
Die derzeitige Lage im Wohnungsbau ist nicht schönzureden: Die Mieten steigen kontinuierlich. In Ballungszentren frieren die Mietmärkte ein. Der Rekordetat für Wohngeld kann nur, wenn tatsächlich gebaut wird, die soziale Schieflage leicht abfedern, löst das Wohnungsproblem also nicht. Der Berliner Baugipfel beim Bundeskanzler endete mit einem 14-Punkte-Programm. Doch Bauen, auch und gerade der soziale Wohnungsbau, ist Ländersache. Die Landeswohnraumförderung zeigt, konjunkturell bedingt, ein krasses Missverhältnis zwischen dem Volumen der für Projekte reservierten Fördergelder und der Anzahl an Wohnungsbauten, die tatsächlich begonnen und realisiert werden. Im Planungs- und Bauhauptgewerbe wird bereits Personal entlassen – Fachkräfte, die fehlen, wenn die Konjunktur wieder anzieht. Jeder aufgeschobene Bau einer Wohnung verschärft jedoch den Fehlbedarf an Wohnungen weiter. Wissenschaftler wie Jens Beckert, der Direktor des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung, warnen vor massiven gesellschaftlichen Verwerfungen.
Das Bündnis aus Architektenkammer Baden-Württemberg, Internationaler Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBA’27) und dem Landesverband Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg fordert eindringlich das Ende staatlicher Zurückhaltung. Bevor die Wohnungsfrage noch mehr Sprengkraft entfalte und die Demokratie im Land ernsthaft gefährde, müsse ein soziales Konjunkturprogramm als „Notfallhilfe“ aufgesetzt werden.
„Die bisherigen Instrumente wie die degressive Abschreibung erreichen die gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft, die wenig Ertragssteuer zahlt, überhaupt nicht“, argumentiert Kammerpräsident Markus Müller. „Wir brauchen dringend die Förderung über zinsfreie und zinsermäßigte Darlehen, die sozialen Projekten zu einer ‚schwarzen Null‘ verhelfen. Ohne zielgenaue Unterstützung dieses preissensiblen Segments wird sich der Fehlbedarf an bezahlbaren Wohnungen weiter vergrößern. Wir sind überzeugt: Dies bedroht den sozialen Frieden im Land.“ Andreas Hofer, Intendant der IBA’27, sagt: „Der Wohnungsbau braucht jetzt Unterstützung, um die existenzielle Krise zu bewältigen und uns die Zeit zu verschaffen, die Wohnbauförderung so zu gestalten, dass ausreichend zukunftsfähige und bezahlbare Wohnungen dauerhaft bestehen.“ Mieterbundchef Rolf Gassmann kritisiert: „Die Antworten des Bundes auf die dramatische Krise im Wohnungsbau sind unzureichend und setzen falsche Schwerpunkte. Aber immerhin hat der Bund reagiert. Die für die Wohnraumförderung zuständige Landesregierung tut: Nichts!“
Architektenkammer, IBA’27 und Mieterbund schlagen konkret (Positionspapier zum Download) eine wirksame Akutmaßnahme vor: zinslose oder zinsvergünstigte Kredite als zeitlich befristetes Konjunkturprogramm, um den Wohnungsbau für besonders vulnerable, finanzschwache Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Die Kreditförderung soll ausschließlich den Verlustausgleich bei gemeinwohlorientierten Wohnungsbauprojekten schließen. Der zu erzielende Effekt: Reservierte Fördermittel würden tatsächlich „verbaut“ und langfristig soziale Werte geschaffen, die Bauwirtschaft würde stimuliert und Kapazitäten für preiswerten Wohnungsbau würden nach der Krise gesichert.
Die Initiatoren des Klimawahlchecks zur Bundestagswahl, bestehend aus der Klima-Allianz Deutschland, GermanZero und der Nabuund weitere Organisationen, haben einen einfachen Check ins Netz gestellt, bei der jeder selber überprüfen wie seine Meinungen, Überzeugungen mit den Wahlprogrammen der zu Bundestagswahl übereinstimmt.
Mit 28 Fragen wird der Bereich Klima umfassend beackert und gibt den Nutzer eindeutige Hinweise wo die Parteien stehen.
Parteien im Klimawahlcheck – Verbände stellen Online-Tool zur Bundestagswahl 2021 vor
Wer steht wofür beim Klimaschutz? Ab heute können Wählerinnen und Wähler sich in einem neuen Online-Tool auf klimawahlcheck.org über Klima-Positionen der Parteien zur Bundestagswahl informieren, eine Selbsteinschätzung eingeben und herausfinden, wo sie selbst im Parteienspektrum stehen. Die Klima-Allianz Deutschland, GermanZero und der NABU haben dafür die Wahlprogramme der großen demokratischen Parteien ausgewertet.
Im September entscheiden die Wählerinnen und Wähler in Deutschland über eine Bundesregierung, die in den kommenden vier Jahren ambitionierten Klimaschutz und einen sozial gerechten Umbau unserer Wirtschafts- und Lebensweise organisieren muss. Den klimapolitischen Plänen der Parteien kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Für das Tool haben die Verbände die Wahlprogramme der fünf größten, demokratischen Parteien analysiert und mit Blick auf deren klimapolitische Maßnahmen und Ziele bewertet. Ähnlich wie beim Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung werden die Nutzerinnen und Nutzer selbst um ihre Einschätzung zu dringenden klimapolitischen Entscheidungen befragt. Anschließend erhalten sie den Vergleich mit den Parteiprogrammen. Jeder Frage ist eine Erläuterung beigefügt, die die Relevanz für den Klimaschutz verdeutlicht.
Ein Verfassungskonvent soll die Charta der Grundrechte der Europäischen Union um folgende Grundrechte erweitern:
Artikel 1 – Umwelt
Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben.
Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung
Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten.
Artikel 3 – Künstliche Intelligenz
Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen.
Artikel 4 – Wahrheit
Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen.
Artikel 5 – Globalisierung
Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.
Artikel 6 – Grundrechtsklage
Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.
Warum wir jetzt sechs neue Grundrechte für Europa brauchen
Die entscheidende Passage in Ferdinand von Schirachs neuem Buch „Jeder Mensch“ ist nur wenige Sätze lang: Es sind sechs neue Grundrechte. Sie haben die Kraft , unsere Gesellschaft nachhaltig zum Besseren zu wenden, wenn wir es wollen.
Bijan Moini ist Mitglied des Vorstands der Stiftung Jeder Mensch e. V., die gerade die Initiative JEDER MENSCH für neue Grundrechte in Europa startet. Er hat mit zwei anderen Rechtsanwälten einen kurzen Kommentar zu den hier vorgestellten Grundrechten verfasst.
In meinem Hauptberuf bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte führe ich gerade mehrere Verfahren gegen die Verarbeitung von Fluggastdaten durch die Polizei. Die sogenannte PNR-Richtlinie erlaubt es dem Bundeskriminalamt, in den Daten aller Passagiere internationaler Flüge nach „Mustern“ zu suchen. Dadurch sollen „bislang unbekannte Verdächtige“ entdeckt werden, also Menschen, die noch nie auffällig wurden, geschweige denn sich etwas haben zuschulden kommen lassen.
Eine Evaluation der Europäischen Kommission hat ergeben, dass mindestens eine Polizeibehörde eines EU-Mitgliedstaats Personen bereits dann als verdächtig behandelt, wenn ihr „Gepäck nicht zur Dauer des Aufenthalts und ihrem Reiseziel passt“. Wer auf diese Weise markiert wird, kann überwacht, festgehalten, befragt, durchsucht werden.
Dass auf die wachsenden Datensätze Machine-Learning-Algorithmen angewendet werden, ist nur eine Frage der Zeit. Vielleicht passiert es auch schon. Bereits seit längerem wird auf EU-Ebene diskutiert, dieses Überwachungssystem auf Züge, Busse und Fähren zu erweitern. Was spricht dann noch gegen die Überwachung privater PKWs oder gar von Bewegungsdaten über Mobilfunkgeräte?
In unseren Gerichtsverfahren versuchen wir, Maßstäbe für solche Überwachungsinstrumente zu entwickeln, damit sie irgendwie akzeptabel sind. Wir tragen vor, dass sie transparent sein müssen und ihre Entscheidungen überprüfbar, dass sie eine sehr hohe Gewähr für die Richtigkeit ihres Outputs bieten müssen und überhaupt nur eingesetzt werden dürfen zur Bekämpfung von ganz herausragenden Straftaten, für die Fliegen außerdem typisch ist.
In der Grundrechte-Charta fehlt etwas
Diese Maßstäbe müssen wir uns leider selbst ausdenken. Denn die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta), an der sich EU-Recht messen lassen muss, schweigt zum Umgang mit Algorithmen.
Sie schweigt auch zur Zerstörung unserer Umwelt. Sie sagt nichts zur Manipulation von Menschen auf Grundlage von Persönlichkeitsprofilen. Nichts zu lügenden Politiker:innen. Sie schweigt zur Ausbeutung von Menschen, deren Arbeit in von uns genutzte Produkte und Dienstleistungen fließt. Und wenn ein Mitgliedstaat Garantien aus der Charta systematisch verletzt, bietet sie keine Möglichkeit, dagegen vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu ziehen.
Zugegeben: Die Welt entwickelt sich wahnsinnig schnell. Als die Mütter und Väter der Charta vor etwas mehr als zwanzig Jahren über die Grundrechte berieten, war nicht alles absehbar, was uns heute beschäftigt. Nun türmen sich die Herausforderungen vor uns und es fehlt überall an Orientierung. Ich meine nicht den inneren Kompass, den hat jede:r zur Hand; sondern Ziele, nach denen wir alle streben, denen wir uns alle verschreiben wollen. In seinem Buch „Jeder Mensch“ formuliert Ferdinand von Schirach sechs neue Grundrechte, die genau das bieten würden. Er nennt sie Utopien.
Das trifft es sehr gut. Denn natürlich schaffen Rechte keine Wirklichkeit. Sie erfüllen sich nicht von selbst. Sie formulieren nur, wie etwas sein soll. Aber weil sie eben Rechte und nicht nur Worte in einem Gastbeitrag sind, steckt in ihnen große Kraft. Rechte ermächtigen die Zivilgesellschaft dazu, ihnen an der Politik vorbei Geltung zu verschaffen. Und zwar, indem wir sie einklagen. Jenseits von Lobbyeinflüssen, falschen Kompromissen und technischem Unvermögen.
Ein Bild der Zukunft, das wir gern betrachten
Aber um all das geht es an dieser Stelle noch nicht. Jetzt geht es darum, zu sechs der größten Herausforderungen unserer Zeit überhaupt etwas zu regeln. Und zwar etwas, das in die Zukunft weist. Etwas, das jede:r versteht. Das ein Bild von unserer Zukunft zeichnet, das wir gern betrachten. Nach dem wir streben wollen.
Manche mögen sagen, wir sollten uns besser auf die Umsetzung des bestehenden (Verfassungs-)Rechts konzentrieren. Es liege genug im Argen, ob beim schändlichen Verhalten der EU und ihrer Mitgliedstaaten gegenüber Geflüchteten oder beim Umgang mit Rassismus oder anderen Formen der Diskriminierung. Neue Rechte seien nur Kosmetik, Gewissensberuhigung. Doch erstens schließt das eine das andere nicht aus. Wir können (und müssen) geltendes Recht durchsetzen und gleichzeitig neues Recht für neue Herausforderungen setzen. Und zweitens würde dieser Vorwurf Grundrechten nicht gerecht. Dass sie nicht nur Kosmetik sind, zeigen die unzähligen Menschen überall auf der Welt, die sich vor Gericht auf sie berufen und dadurch ihre Länder, manchmal sogar die Welt verändern.
In den Verfahren gegen die Fluggastdatenverarbeitung könnten wir Artikel 2 und 3 sehr gut gebrauchen. Die Klimabewegung hätte mit Artikel 1 ein mächtiges Instrument für Klagen gegen Kohlekraftwerke und CO2-Verbrauch. Mit Artikel 4 könnten wir Lügen in der Politik bekämpfen, mit Artikel 5 Menschen helfen, die ihre Klagen gegen deutsche Unternehmen nicht selbst vor unsere Gerichte bringen können. Und mit Artikel 6 könnten wir Verletzungen der richterlichen Unabhängigkeit durch europäische Regierungen anklagen. Rechte wirken, wenn es effektive Verfahren zu ihrer Durchsetzung gibt. Und trotz aller Mängel waren unsere Verfahren noch nie so effektiv wie heute.
Wer sich den oben genannten Grundrechten anschließen möchte, kann sich per Unterschrift zu ihnen bekennen. Wir starten mit dieser Bewegung in Deutschland, wollen aber schrittweise Menschen aus allen EU-Mitgliedstaaten für sie gewinnen.
Mit ihrer Unterstützung im Gepäck möchten wir die Politik dazu bewegen, in einem Verfassungskonvent über diese und vielleicht noch weitere Grundrechte zu beraten und sie in Kraft zu setzen. Abzuwarten, bis die Politik selbst zu einer Überarbeitung der Charta aufruft, ist keine Option. Wir brauchen Orientierung. Und zwar jetzt. Wir brauchen sechs neue Grundrechte für Europa.
Es ist bereits seit mehreren Jahren bekannt und die aktuelle Pandemie-Situation hat es nun umso mehr in den Mittelpunkt gerückt: In Reutlingen mangelt es momentan an einem freien, kreativ gestaltbaren Platz. An einem vielseitig nutzbaren Raum, in dem Kultur für Alle angeboten und frei entfaltet werden kann. Nicht aufgrund von Corona, allerdings jetzt erst recht, setzen wir auf den Ausbau eines unserer lang erdachten Projekte: Die Erweiterung der Reutlinger Open-Air-Kapazitäten. Den Bau des echaz.Hafen, als Ort für alle und vor allem als Ort für die Reutlinger Kultur. Und genau dafür brauchen wir den Support von Kulturliebhaberinnen, Konzertgängerinnen, Freundinnen des Hauses, geselligen Weltenbummlerinnen – von allen, die Reutlingen bunter machen wollen. Kurz gesagt, wir brauchen euch und Sie alle! Gemeinsam mit unserem Partner Florian Failenschmid von BEWEGSCHAFT haben wir einen kurzen Animationsfilm produziert, mit dem wir über unser Projekt berichten und dazu aufrufen wollen, das franz.K in seinem Vorhaben auch finanziell zu unterstützen.
Alle weiteren Informationen und Updates sowie alle Möglichkeiten, unser Vorhaben zu unterstützen, finden sich unter: www.franzk.net/echazhafen
Was macht das franz.K in den Zeiten ohne Veranstaltungen (coronabedingt)?
Vieles, aber ein Projekt ist franz.K-TuVis ist eine Online-Sendung zu unte34rscheidlichen Themen rund um das franz.K und darüber hinaus. Der Kulturbegriff wie ihn die franz.K-lerInnen versteht, geht weiter wi der allgemeine….
Aber schaut selber:, hier die letzte Sendung vom 26.03.2021:
Im Rahmen der IBA Wien entstand das Projekt Smarter Together in Zusammenarbeit der Städte Wien, München und Lyon.
Wien, München und Lyon setzten in ausgewählten Stadtteilen Impulse für eine positive gesellschaftliche Dynamik und eine nachhaltigeStadtentwicklung. Im Fokus stehen effektive Maßnahmen zum Klimaschutz und für mehr urbane Lebensqualität – wie z.B. integrierte Gebäudesanierungen, klimaschonende Energiesysteme, E-Mobilität.
Erfahrungen und Forschungsergebnisse werden auf lokaler und europäischer Ebene ausgetauscht. Santiago de Compostela, Sofia und Venedig sowie Kiiv (Kiew) und Yokohama partizipieren ebenfalls am EU-Förderprogramm.
Für München entstand ein Info-Film zur Gebäudesanierung „Die Sanierung, die energetische“, den man mit Fug und Recht als für „Otto-Normal-Verbraucher“ als gelungen bezeichnen darf. Daher wollen wir gerne darauf hinweisen.